Die Energiepreisbremse für Strom, Gas und Wärme
Die Energiepreise sind aufgrund des Konflikts in der Ukraine im letzten Jahr auf ein unvorhergesehenes Niveau gestiegen. Um die Belastung für Privathaushalte und Unternehmen zu reduzieren, hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr unterschiedliche Maßnahmen zur Entlastung eingeführt. Zusätzlich zur Dezember-Soforthilfe (einmalig im Dezember 2022) und zur vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuer im Gas- und Wärmebereich von 19% auf 7% (gültig von Oktober 2022 bis Ende Februar 2024), hat die Bundesregierung auch die Energiepreisbremsen (gültig von März 2023 bis Dezember 2023 mit der Option auf Verlängerung bis April 2024) beschlossen.
Die operative Umsetzung der Preisbremsen war sehr umfangreich. Wir haben alle gesetzlichen Vorgaben in unseren Abrechnungsprogrammen umgesetzt. In der kommenden Jahresendabrechnung werden alle anspruchsberechtigten Kunden mit den individuellen Entlastungsbeiträgen berücksichtigt.
Im Folgenden finden Sie nähere Informationen zur Energiepreisbremse.
STROMPREISBREMSE
Sie wohnen in Ladbergen, Lengerich, Lienen, Saerbeck oder Tecklenburg? Ihr Strompreis liegt deutlich unter der Strompreisbremse!
GASPREISBREMSE
Unser Gaspreis liegt knapp über der Gaspreisbremse. Nachfolgend erfahren Sie, wie wir die Regelungen für Sie umsetzen.
WÄRMEPREISBREMSE
Unser Wärmepreis liegt über der Wärmepreisbremse. Nachfolgend erfahren Sie, wie wir die Regelungen für Sie umsetzen.