SO EINFACH KANN ES SEIN
Einmal im Jahr erhalten unsere Kunden die so genannte Jahresrechnung über den Strom-, Erdgas- oder Trinkwasserverbrauch im vergangenen Jahr.
Oftmals treten Rückfragen auf, die sich über einen Anruf bei der SWL klären lassen. Jedoch ist ein Anruf auch mit einer gewissen Abhängigkeit verbunden. Jeder kennt diese Situation und weiß, dass ein kurzer Anruf auch erst einmal erledigt werden muss. Um Ihnen den Weg zu Ihrer Antwort zu erleichtern, haben wir nachfolgend die Top 5 der Fragen zur Jahresrechnung für Sie zusammengestellt. Vielleicht ist Ihr Anliegen bereits dabei, so dass Sie gar nicht erst zum Telefonhörer greifen müssen?
TOP 5 DER JAHRESABRECHNUNG
1. Wie wird mein monatlicher Abschlag berechnet?
Ihr monatlicher Abschlag wird auf Basis Ihres Strom-, Gas- und Trinkwasserverbrauchs aus dem Vorjahr berechnet. Sollten Sie gerade erst in eine neue Wohnung eingezogen sein, nehmen wir den Verbrauch des Vormieters als Richtwert an.
2. Was passiert mit meinem Guthaben?
Das Guthaben wird grundsätzlich auf das Bankkonto ausgezahlt, von dem wir die Abschlagszahlungen einziehen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Zu Ihrer Übersicht haben wir die Bankverbindung auf der Jahresendabrechnung noch einmal angedruckt. Sofern Sie die Abschlagszahlungen nicht per Bankeinzug leisten, sondern bspw. einen Dauerauftrag eingerichtet haben, nutzen Sie bitte unser Kundenportal für das Hinterlegen der Bankverbindung.
Auf Ihrer Rechnung finden Sie alle Informationen, die Sie für eine Registrierung in unserem Kundenportal benötigen. Rechnung zur Hand? Dann geht es hier zum Kundenportal.
Alternativ zur Registrierung in unserem Kundenportal können Sie die Änderungen auch über unsere Self-Service-App vornehmen. Nutzen Sie dafür einfach den QR-Code, der auf den Rechnungen angedruckt ist, um direkt zur App zu gelangen.
3. Kann ich meinen monatlichen Abschlag ändern?
Natürlich, das geht ganz einfach. Über das Kundenportal können Sie Ihren Abschlag bequem von Zuhause aus anpassen. Alternativ zur Registrierung in unserem Kundenportal können Sie die Änderungen auch über unsere Self-Service-App vornehmen. Nutzen Sie dafür einfach den QR-Code, der auf den Rechnungen angedruckt ist, um direkt zur App zu gelangen.
Der neue Abschlag wird direkt vom System übernommen. Bitte bedenken Sie, dass wir Ihren Abschlagswunsch u. U. erst zum nächsten Monat ausführen, wenn Sie die Änderungen innerhalb der letzten 7 Tage vor Abschlagsfälligkeit eingegeben haben. Wir senden Ihnen im Anschluss nach einer internen Prüfung ein Bestätigungsschreiben mit Ihrem angepassten Abschlagsbetrag zu.
Sollten Sie gerade erst in eine neue Wohnung eingezogen sein, nehmen wir den Verbrauch des Vormieters oder Ihre mitgeteilte Personenanzahl als Richtwert an. Sollte dies der Fall sein, können Sie natürlich über das Kundenportal Ihre neuen Zählerstände nach einem Zeitraum von 2- 3 Monaten nach dem Einzug angeben. Der Abschlagsbetrag wird dann individuell auf Ihren Verbrauch abgestimmt.
4. Wie kann ich den Abschlag von meinem Bankkonto abbuchen lassen?
Um den monatlichen Abschlag oder auch eine Nachzahlung von Ihrem Konto einziehen zu können, benötigen wir neben Ihrer Bankverbindung auch Ihr Einverständnis.
Am schnellsten geht das über unser Kundenportal. Auf Ihrer Rechnung finden Sie alle Informationen, die Sie für eine Registrierung in unserem Kundenportal benötigen. Rechnung zur Hand? Dann geht es hier zum Kundenportal.
Alternativ zur Registrierung in unserem Kundenportal können Sie die Änderungen auch über unsere Self-Service-App vornehmen. Nutzen Sie dafür einfach den QR-Code, der auf den Rechnungen angedruckt ist, um direkt zur App zu gelangen.
Natürlich können Sie uns auch ein SEPA-Mandat auf dem Postweg zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass wir das SEPA-Mandat nur als Original und nicht als Fax oder Scan akzeptieren können. Das SEPA-Mandat-Formular können Sie hier herunterladen. Ausfüllen, zuschicken – den Rest erledigen wir für Sie.
5. Warum ist der Abschlag für Gas oft so hoch, wenn ich im Winter umziehe?
Einen Großteil Ihrer Heizenergie verbrauchen Sie in den kalten Wintermonaten. Die Kosten für Ihre im ganzen Jahr verbrauchte Energie werden im Normalfall regelmäßig auf alle Monate verteilt. So schaffen Sie sich in den Sommermonaten ein „Guthaben“ das den höheren Verbrauch im Winter auffängt. Ziehen Sie beispielweise im Herbst um, fehlt Ihnen dieses „Guthaben“, da es zu keiner „Sparphase“ kommt. Deswegen sind Ihre Abschlagszahlungen am Anfang höher. Die Beiträge verteilen sich nach einer kompletten Heizperiode wieder gleichmäßig und fallen in der Regel niedriger aus.
Es kann sein, dass sich aus der Jahresverbrauchsabrechnung ein Guthaben ergibt. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine Gutschrift, die wir Ihnen auf Ihr hinterlegtes Bankkonto überweisen. Unabhängig davon wird Ihr Abschlag für das kommende Jahr neu bewertet und ggf. angepasst. Deshalb kann es unter Umständen vorkommen, dass Sie zwar eine Gutschrift von uns erhalten, der Abschlag aber gleich bleibt oder unter Umständen auch höher ist, als im Vorjahr.
Haben Sie die Antwort auf Ihre Frage gefunden? Wenn nicht, erfahren Sie hier mehr zu den meistgestellten Fragen und unseren Antworten.
Zum besseren Verständnis haben wir hier Musterrechnungen mit Erläuterungen für Sie zur Verfügung gestellt: