SO EINFACH KANN ES SEIN
Einmal im Jahr erhalten unsere Kunden die so genannte Jahresrechnung über den Strom-, Erdgas- oder Trinkwasserverbrauch im vergangenen Jahr.
Oftmals treten Rückfragen auf, die sich über einen Anruf bei der SWL klären lassen. Jedoch ist ein Anruf auch mit einer gewissen Abhängigkeit verbunden. Jeder kennt diese Situation und weiß, dass ein kurzer Anruf auch erst einmal erledigt werden muss. Um Ihnen den Weg zu Ihrer Antwort zu erleichtern, haben wir nachfolgend die Top 5 der Fragen zur Jahresrechnung für Sie zusammengestellt. Vielleicht ist Ihr Anliegen bereits dabei, so dass Sie gar nicht erst zum Telefonhörer greifen müssen?
TOP 5 DER JAHRESABRECHNUNG
1. Wie wird mein monatlicher Abschlag berechnet?
Ihr monatlicher Abschlag wird auf Basis Ihres Strom-, Gas- und Trinkwasserverbrauchs aus dem Vorjahr berechnet. Sollten Sie gerade erst in eine neue Wohnung eingezogen sein, nehmen wir den Verbrauch des Vormieters als Richtwert an.
2. Was passiert mit meinem Guthaben?
Das Guthaben wird grundsätzlich von uns auf Ihr hinterlegtes Bankkonto ausgezahlt, welches auf der Jahresendabrechnung angedruckt wurde. Alle Kunden, die kein SEPA-Mandat eingereicht haben, wird im Zuge der Jahresverbrauchsabrechnung ein Formular zugesandt.
Unser SEPA-Mandat ist zweigeteilt, d.h. Sie können dieses zum einen nutzen, um sich einmalig Ihr Guthaben auszahlen zu lassen und /oder zum anderen ein dauerhaftes Lastschriftverfahren einzurichten. Dadurch können wir künftige Zahlungsflüsse (Abschläge, Rechnungen, Gutschriften) unkompliziert und automatisch für Sie verarbeiten. Bitte beachten Sie, dass wir Bankverbindungsmitteilungen oder -änderungen nur in schriftlicher Form berücksichtigen können.
Ihr Guthaben wird Ihnen dann am Fälligkeitsdatum, das auf der Jahresendabrechnung angedruckt ist, ausgezahlt. Eine Barauszahlung ist leider nicht möglich.
3. Kann ich meinen monatlichen Abschlag ändern?
Natürlich, das geht ganz einfach. Über das Kundenportal können Sie Ihren Abschlag bequem von Zuhause aus anpassen. Der neue Abschlag wird vom System direkt übernommen – allerdings erst mit Wirkung für den Abschlag im März. Wir senden Ihnen im Anschluss nach einer internen Prüfung ein Bestätigungsschreiben mit Ihrem angepassten Abschlagsbetrag zu.
Sollten Sie gerade erst in eine neue Wohnung eingezogen sein, nehmen wir den Verbrauch des Vormieters oder Ihre mitgeteilte Personenanzahl als Richtwert an. Sollte dies der Fall sein, können Sie natürlich über das Kundenportal Ihre neuen Zählerstände nach einem Zeitraum von 2- 3 Monaten nach dem Einzug angeben. Der Abschlagsbetrag wird dann individuell auf Ihren Verbrauch abgestimmt.
4. Wie kann ich den Abschlag von meinem Bankkonto abbuchen lassen?
Hierfür benötigen wir ein SEPA-Mandat von Ihnen. Dieses senden Sie uns bitte ausgefüllt und unterschrieben im Original zu. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir das SEPA-Mandat nur als Original und nicht als Fax oder Scan akzeptieren können. Hier können Sie das SEPA-Mandat-Formular herunterladen. Ausfüllen, zuschicken – den Rest erledigen wir für Sie.
Bitte beachten Sie, dass monatliche Abschläge bzw. Nachzahlungen aus der Jahresendabrechnung nur mit Kartenzahlung im Kundencenter Altstadt 18 in Lengerich beglichen werden können. Eine Bareinzahlung ist nicht möglich.
5. Warum ist der Abschlag für Gas oft so hoch, wenn ich im Winter umziehe?
Einen Großteil Ihrer Heizenergie verbrauchen Sie in den kalten Wintermonaten. Die Kosten für Ihre im ganzen Jahr verbrauchte Energie werden im Normalfall regelmäßig auf alle Monate verteilt. So schaffen Sie sich in den Sommermonaten ein „Guthaben“ das den höheren Verbrauch im Winter auffängt. Ziehen Sie beispielweise im Herbst um, fehlt Ihnen dieses „Guthaben“, da es zu keiner „Sparphase“ kommt. Deswegen sind Ihre Abschlagszahlungen am Anfang höher. Die Beiträge verteilen sich nach einer kompletten Heizperiode wieder gleichmäßig und fallen in der Regel niedriger aus.
Es kann sein, dass sich aus der Jahresverbrauchsabrechnung ein Guthaben ergibt. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine Gutschrift, die wir Ihnen auf Ihr hinterlegtes Bankkonto überweisen. Unabhängig davon wird Ihr Abschlag für das kommende Jahr neu bewertet und ggf. angepasst. Deshalb kann es unter Umständen vorkommen, dass Sie zwar eine Gutschrift von uns erhalten, der Abschlag aber gleich bleibt oder unter Umständen auch höher ist, als im Vorjahr.
Haben Sie die Antwort auf Ihre Frage gefunden? Wenn nicht, erfahren Sie hier mehr zu den meistgestellten Fragen und unseren Antworten.
Zum besseren Verständnis haben wir hier Musterrechnungen mit Erläuterungen für Sie zur Verfügung gestellt: