MODERNER MESSSTELLENBETRIEB
Die Stadtwerke Lengerich sind seit vielen Jahren Vorreiter in der Digitalisierung und der Umsetzung der neuen Anforderungen an intelligente Strom- und Gasnetze. Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme erweitern die Möglichkeiten zur Information über den Verbrauch bis hin zur bewussten Steuerung und liefern damit einen Beitrag zur Digitalisierung der Energiewende.
Fakten
Das am 02.09.2016 in Kraft getretene Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende beinhaltet auch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Dieses sieht den Austausch bisheriger mechanischer Stromzähler gegen neue, digitale Zähler (moderne Messeinrichtungen) vor. Gleichzeitig sollen einige dieser modernen Messeinrichtungen mit einem sogenannten Smart Meter Gateway ausgestattet werden, so dass diese modernen Messeinrichtungen auch Daten versenden und empfangen können. In diesem Fall spricht der Gesetzgeber von intelligenten Messsystemen.
Die Stadtwerke Lengerich übernehmen jeweils durch ihre drei Netzgesellschaften SWL VNG, SWL ÜNG und SaerVE Netz gemäß § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber. Dies beinhaltet die gesetzlich vorgeschriebene Umbaupflicht von Stromzählern zu modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung gemäß § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer oder den Anschlussnehmer getroffen wird.
Gründe für den Umbau auf moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
Das Messstellenbetriebsgesetz ist aus der EU-Richtlinie zur Energieeffizienz hervorgegangen und schreibt den Umbau der Messtechnik vor Ort vor.
Mit intelligenten Informationsnetzen können Energieerzeugung und -verbrauch effizient verknüpft und ausbalanciert werden. Wichtige Elemente eines solchen Netzes sind intelligente Messsysteme, die einerseits Verbrauchstransparenz herstellen sollen und andererseits die Fähigkeit besitzen, elektronische Verbrauchsgeräte und Erzeugungsanlagen zu steuern. Warum ist das nicht nur sinnvoll, sondern erforderlich: Ein Energieversorgungssystem, bei dem in erster Linie wetterabhängig erzeugter Strom aus erneuerbaren Energien verbraucht werden soll, muss flexibel reagieren können. Daher benötigt es aktuelle Informationen über Erzeugungs- und Verbrauchssituationen. Eine Energieversorgung, die eine fluktuierende Erzeugung mit dem Verbrauch in Einklang bringen möchte, muss Marktsignale an Verbraucher und Erzeuger transportieren können. Beides zu tun, ist Aufgabe intelligenter Energienetze mit intelligenten Messsystemen als Kommunikationseinheiten.
Moderne Messeinrichtung
Bei modernen Messeinrichtungen handelt es sich um digitale Stromzähler mit besserer Verbrauchsveranschaulichung. Über eine Schnittstelle können diese Zähler bei Bedarf in ein intelligentes Messsystem integriert werden. Für die modernen Messeinrichtungen gilt eine gesetzliche Preisobergrenze. Der bislang eingesetzte elektromechanische „Ferraris-Zähler“ wird so schrittweise durch eine zukunftsfeste Technologie ersetzt werden.
Intelligentes Messsystem
Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit, dem so genannten Smart Meter Gateway. Das Smart Meter Gateway – versehen mit einem Siegel des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) – ermöglicht eine datenschutz- und datensicherheitskonforme Einbindung von Zählern in das intelligente Stromnetz. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) entwickelt das BSI dafür Anforderungen an vertrauenswürdige Produktkomponenten (Smart Meter Gateway mit integriertem Sicherheitsmodul), deren sicheren IT-Betrieb (Administration) und an die vertrauenswürdige Kommunikationsinfrastruktur.
Geplante Umsetzung
Die SWL und Ihre Tochtergesellschaften werden, soweit dies gesetzlich möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen wie folgt ausstatten:
- bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh sowie bei solchen Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht,
- bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 KW.
In den Fällen, in denen das MsbG keine intelligenten Messsysteme vorschreibt, werden moderne Messeinrichtungen zur verpflichtenden Grundausstattung installiert, soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist.
Die SWL hat mit Ihren Tochtergesellschaften seit Anfang des Jahres 2017 mit dem Einbau von modernen Messeinrichtungen begonnen. Intelligente Messsysteme werden verbaut, sobald diese am Markt verfügbar und entsprechend vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sind (§ 30 MsbG). Wir werden Sie an dieser Stelle darüber informieren. Betroffene Kunden (Mieter und Eigentümer), wie auch deren Stromlieferanten werden von der jeweiligen Netzgesellschaft drei Monate vor dem geplanten Zählertausch informiert. Zwei Wochen vor dem Zählertausch erhalten diese Kunden einen genauen Terminvorschlag. Dieser kann individuell angepasst werden.
Von der Ausstattungspflicht der SWL und Ihrer jeweiligen Töchter sind nach derzeitigem Stand folgende Zähler betroffen:
- Zum Umbau auf intelligente Messeinrichtungen
- Etwa 2.300 Zähler ab 2017 (davon etwa 1.700 bei der SWL VNG und etwa 600 bei der SaerVE Netz)
- Etwa 1.800 Zähler zusätzlich ab 2020 (davon etwa 1.500 bei der SWL VNG und etwa 300 bei der SaerVE Netz)
- Zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen
- Etwa 20.800 Zähler (davon etwa 17.900 bei der SWL VNG und etwa 2.900 bei der SaerVE Netz)
Kosten für unsere Kunden
Die gesetzlich vorgegebenen Preisobergrenzen für die digitalen Zähler können Sie dem Preisblatt „Entgelte für Messstellenbetrieb“ der jeweiligen Tochtergesellschaft entnehmen.