ENERGIEAUSWEIS
Mit der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen alle Gebäudeeigentümer von Wohnobjekten bei Vermietung oder Verkauf den Energieverbrauch einer Immobilie in einem Energieausweis nachweisen.
Es wird zwischen dem bedarfs- und verbrauchsorientierten Energieausweis unterschieden.
Die SWL bietet den verbrauchsorientierten Energieausweis an.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis wertet die tatsächlichen Energieverbräuche der vergangenen Jahre aus. Hierbei wird der Verbrauch der gesamten Bewohner eines Objektes zusammengetragen und zur Berechnungsgrundlage herangezogen.