KUNDENSERVICE DER STADTWERKE LENGERICH
Sie haben Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung, Ihrem Anschluss an das Versorgungsnetz oder der Messung von Energie oder haben sich über etwas geärgert – schreiben Sie uns oder rufen Sie uns einfach an! Wir nehmen Ihre Wünsche und Kritik ernst, denn wir möchten unseren Service ständig verbessern. Sie haben mehrere Möglichkeiten mit uns in Kontakt zu treten. Senden Sie uns eine E-Mail an kundenservice@swl-unser-stadtwerk.de. Sie können uns auch telefonisch erreichen unter der Rufnummer 05481 8005-22222.
Wenn Sie uns lieber einen Brief senden möchten, richten Sie diesen bitte an:
Stadtwerke Lengerich GmbH
Kundenservice
An der Mühlenbreede 4
49525 Lengerich
Wir kümmern uns umgehend um Ihre Anfrage!
STREITBEILEGUNGSVERFAHREN
Als Energieversorgungsunternehmen ist der Lieferant , Netzbetreiber und Messtellenbetreiber verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, insbesondere zum Vertragsabschluss und zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die die Belieferung mit Energie oder die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden richten Sie bitte an die vorab genannten Kontaktdaten.
Der Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z.B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE E.V.
Wenn nach der Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice der Stadtwerke Lengerich und nach schriftlicher oder elektronischer Antwort innerhalb von vier Wochen keine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, haben Sie die Möglichkeit ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie zu beantragen.
Die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice der Stadtwerke Lengerich ist Voraussetzung zur Eröffnung eines Verfahrens.
Kontaktdaten der Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 2757240-0
Fax: 030 2757240-69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie im Bereich Strom und Gas verpflichtet.
Die Stadtwerke Lengerich GmbH nimmt darüber hinaus für alle anderen Bereiche (z.B. Wärmelieferung, E-Mobilität) an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.
VERBRAUCHERSERVICE DER BUNDESNETZAGENTUR
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung.
Kontaktdaten der Bundesnetzagentur:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 80 01
53105 Bonn
Tel.: 030 22480-500 oder 01805 101000 – bundesweites Infotelefon
Fax: 030 22480-323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
ONLINE STREITBEILEGUNG
Verbraucher haben die Möglickeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse ist: kundenservice@swl-unser-stadtwerk.de
CLEARINGSTELLE EEG I KWKG
Die Clearingstelle EEG| KWKG ist eine neutrale, unabhängige Stelle zur außergerichtlichen Klärung von Fragen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Die Clearingstelle EEG | KWKG bietet allen Marktakteuren die Möglichkeit, Konflikte zeitnah und unkompliziert durch Verfahren beizulegen und Antworten auf Anwendungsfragen zum EEG und zum KWKG zu erhalten.
Nähere Informationen finden Sie unter www.clearingstelle-eeg-kwkg.de
ABWENDUNGSVEREINBARUNG
Gemäß § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kunden spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 StromGVV/GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 7 StromGVV bzw. § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV hat der Grundversorger das Muster der Abwendungsvereinbarung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
Unsere Mustervereinbarung finden Sie in unserem Download-Center.