NETZANSCHLUSS EIGENERZEUGERANLAGE BEANTRAGEN
Sie möchten sich eine Photovoltaik-Anlage oder eine andere Eigenerzeugungsanlage installieren lassen und die erzeugte Elektrizität in unser Netz einspeisen? Der Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage an unser Verteilungsnetz erfolgt nach dem Erneuerbare Energiegesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK). Um einen möglichst schnellen und unkomplizierten Anschluss Ihrer Eigenerzeugungsanlage zu gewährleisten, müssen Anfragen von Ihrem Elektroinstallateur über unser Einspeiserportal gestellt werden. Balkonanlagen können von Ihnen direkt über den nachfolgenden Button angemeldet werden.
Wissenswertes zu Ihrer geplanten Photovoltaik-Anlage:
Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von max. 15 kWp je Hausanschluss können in der Regel direkt nach Freigabe unsererseits vom Elektroinstallateur installiert und in Betrieb genommen werden.
Bei Anlagen bis 30 kWp oder Anlagenerweiterungen kann es in Einzelfällen aufgrund von notwendigen Netzverstärkungsmaßnahmen, zu einer verzögerten Zusage oder Inbetriebnahme kommen.
Anlagen darüber hinaus werden von uns einer detaillierten Netzverträglichkeitsprüfung unterzogen. Hier kann es zu einer Bearbeitungszeit von bis zu acht Wochen kommen.
Ihr Weg zum selbst erzeugten Strom
1. Antragstellung
Vor Errichtung erfolgt die Antragstellung durch Ihren Installateur in unserem Einspeiser-Portal. Folgende Unterlagen sollten Ihrem Installateur zur Anmeldung vorliegen:
- Persönliche Daten vom Anlagenbetreibe
- Standort der Anlage (Adresse oder Flurstück)
- Einen Lageplan des Aufstellortes Ihrer Eigenerzeugeranlage im Maßstab 1:500 (Den Lageplan erhalten Sie beim Katasteramt)
- Technische Daten (Art der Anlage, Daten zum Generator oder Wechselrichter)
- Gegebenenfalls technische Datenblätter zur Anlage (erhältlich beim Hersteller)
- Gegebenenfalls Zeitpunkt der Inbetriebnahme
- Übersichtsschaltpläne und Zählerdaten
2. Antragsprüfung
Nach Eingang erfolgt durch uns die Prüfung des Antrags sowie die Klärung des besten Netzanschlusses hierbei erhalten Anlagenbetreiber sowie Ihr Installateur eine Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage sowie Zugangsdaten zum Portal um den Status sowie den Inbetriebnahmeverlauf zu verfolgen und Dokumente einzureichen. Nach Prüfung erhalten Sie und Ihr Installateur die Genehmigung per Mail.
3. Inbetriebnahme
Zur Inbetriebnahme ist ein 2-Richtungszähler notwendig. Sollten Sie diesen noch nicht haben, ist dieser durch Ihren Installateur mit unserem Inbetriebsetzungsauftrag Strom zu beantragen. Der Einbau erfolgt durch unseren Dienstleister SmartOptimo in Abstimmung mit Ihrem Installateur. Ist ein 2-Richtungszähler bereits vorhanden kann die Inbetriebnahme durch Ihren Installateur erfolgen. Bitte melden Sie die Anlage zudem im Markstammdatenregister an
4. Vervollständigung des Antrags und Meldung der Inbetriebnahme
Zur Auszahlung der Vergütung ist die Vervollständigung des Antrags Im Einspeiseportal notwendig. Hier sind sowohl durch Sie als Kunde als auch durch Ihrem Installateur Daten und Dokumente einzureichen.Hierzu Zählen:
- Kontodaten zur Vergütungsauszahlung
- Inbetriebnahmedatum
- Zählernummern und Zählerstände
- Registrierungsbestätigung vom Markstammdatenregister
- Ggf. vom ursprünglich eingereichten Antrag abweichende Daten (Hersteller, Typ, Anlagengröße, Zertifikate)
5. Prüfung
Wir prüfen die eingereichten Unterlagen und lassen Ihnen ein Begrüßungsschreiben mit Ihren geänderten Abschlägen und der angesetzten Einspeisevergütung zukommen.
Wichtig: Alle bisher eingereichten Anlagen werden wie gewohnt bearbeitet und abgeschlossen. Sollten noch Unterlagen zum Antrag fehlen, können diese im Download-Center heruntergeladen werden.
Noch Fragen? Nehmen Sie doch mit uns Kontakt auf.
Technische Fragen:
netzantrag@swl-unser-stadtwerk.de
Kaufmännische Fragen:
lisa.kamphus@swl-unser-stadtwerk.de