SIE HABEN UNS GEFRAGT. WIR HABEN GEANTWORTET.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollte Ihre Frage nicht mit dabei sein, kontaktieren Sie uns gern telefonisch unter der Telefonnummer 05481 8005-22222 oder per E-Mail unter kundencenter@swl-unser-stadtwerk.de. Detaillierte energiewirtschaftliche Informationen erhalten Sie auch über unsere unten aufgeführte Link-Sammlung.
ABRECHNUNG
Warum wird Erdgas in m³ abgelesen und in kWh abgerechnet
Erdgas ist ein Naturprodukt. Da der Energie- und Wärmegehalt je Kubikmeter Gas schwankt, wird Gas nicht direkt nach Kubikmeter, sondern nach seinem Wärmeinhalt in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Dies wird „thermische Gasabrechnung“ genannt. Die abgenommene Gasmenge wird am Zähler in Kubikmeter (m³) gemessen. Die Umrechnung von Kubikmeter in Kilowattstunden erfolgt unter Berücksichtigung des so genannten Gasfaktors:
Betriebskubikmeter x Brennwert im Normzustand x Zustands-Zahl = Verbrauch in kWh
Erläuterung der Variablen:
- Betriebskubikmeter
Dies ist der unter Betriebsbedingungen (Druck, Höhenlage und Gastemperatur) ermittelte volumetrische Verbrauch. - Brennwert
Der Brennwert bestimmt den Energiegehalt des Gases. Erdgas ist ein biologisches Produkt, sodass der Energiegehalt schwanken kann. Der Brennwert wird ständig gemessen, wobei der gewichtete Mittelwert des jeweiligen Abrechnungszeitraums in die thermische Verbrauchsabrechnung eingeht. - Zustands-Zahl
Beim Gas unterscheidet man zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand. Der Betriebszustand ist der Zustand an der Abnahmestelle, also Ihrem Gaszähler. Das Gasvolumen wird hier durch verschiedene Faktoren beeinflusst, beispielsweise die durchschnittliche Temperatur, die Höhenlage und den Luftdruck. Am Gaszähler wird ermittelt, wie viel Gas (im Betriebszustand) verbraucht wurde, abgerechnet wird jedoch im Normzustand. Die Zustandszahl beschreibt das Verhältnis des Gasvolumens im Normzustand zum Gasvolumen im Betriebszustand. Mit diesem Faktor wird das gelieferte Gas an Ihrer Abnahmestelle in den Normzustand zurückgerechnet.
Wie erfolgt das Ablesen der Zählerstände?
Zum Jahreswechsel werden die Zählerstände durch Ableser im Auftrag der SWL erfasst. Gern können Sie uns den Zählerstand auch per E-Mail an: kundencenter@swl-unser-stadtwerk.de, per Telefon: 05481 8005-22222, per Post: mittels Ablesekarte, die wir bei Ihnen im Briefkasten hinterlassen, falls Sie der Ableser nicht antrifft oder auch persönlich in unserem Kundencenter mitteilen.
Wann bekomme ich die Jahresverbrauchsabrechnung?
Die Jahresverbrauchsabrechnung wird einmal jährlich mit Stichtag 31.12. erstellt und zu Beginn des Folgejahres versandt.
Warum wird bei der Jahresverbrauchsabrechnung eine Aufteilung in mehrere Zeiträume vorgenommen?
Die Aufteilung in mehrere Zeiträume erfolgt z. B. bei einem Tarifwechsel. Durch diese Abgrenzung ist gewährleistet, dass der Verbrauch dem jeweilige Tarif zugeordnet werden kann.
Wie wird die Höhe des neuen Abschlags errechnet?
Nach Erstellung Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung ermitteln wir auf der Basis Ihres letzten Jahresverbrauchs und der aktuellen Preise die neue Abschlagshöhe. Die Fälligkeitstermine und die neuen Abschläge teilen wir Ihnen auf der ersten Seite der Jahresverbrauchsabrechnung mit.
Warum fallen trotz Leerstand einer Wohnung Rechnungsbeiträge an?
Bei einem Leerstand ist der Verbrauch geringer gegenüber einer bewohnten Wohnung. Zu dem minimalen Verbrauch wird der Grundpreis in Rechnung gestellt. Der Grundpreis ist eine jährliche Pauschale, die unabhängig vom Verbrauch zu entrichten ist. Sie enthält alle Fixkosten wie Messpreis, Aufwendungen für Abrechnung, Stromzählerbereitstellung und -miete und weitere Kosten.
Welche Zahlungsmöglichkeiten kann ich in Anspruch nehmen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Abschlags- und Rechnungsbeträge zu bezahlen. Gerne können wir die Beträge im SEPA-Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abbuchen lassen. Dazu erteilen Sie uns am einfachsten ein SEPA-Lastschriftmandat.
Eine weitere Möglich ist, einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank einrichten zu lassen. In Ausnahmefällen können Sie in unserem Kundencenter die Abschlagszahlungen bar entrichten.
Was versteht man unter Strommix?
Als Strommix bezeichnet man die prozentuale Aufteilung der Energieträger, aus denen der Strom erzeugt wird, der an die Endverbraucher abgegeben wird.
ABSCHLAGSBETRAG
Wie viele Abschläge sind im Jahr zu bezahlen?
Bei den Stadtwerken Lengerich werden 11 Abschläge bezahlt. Diese werden von Februar bis einschl. Dezember erhoben. Im Januar erfolgt aufgrund der Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung keine Abschlagszahlung.
Zu welchem Termin muss ich meine Abschläge zahlen?
Die Abschläge sind jeweils am vorletzten Tag des Monats fällig.
Die Fälligkeitstermine und die Abschlagshöhe finden Sie auf der ersten Seite der Jahresverbrauchsabrechnung oder des Begrüßungsschreibens.
Werden meine monatlichen Abschlagsbeträge bei Preisänderungen im laufenden Abrechnungsjahr angepasst?
Die Höhe der monatlichen Abschläge ändert sich in der Regel innerhalb eines Abrechnungsjahres nicht. Preisänderungen werden in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.
Wie werden meine Abschläge berechnet, wenn ich Neukunde bin?
Die Höhe der Abschlagsbeträge bei Neuverträgen beruht zunächst auf Erfahrungswerten. Sie können jedoch nach 3 – 4 Monaten eine Zwischenablesung vornehmen, um die Richtigkeit dieses Betrags bei uns überprüfen zu lassen.
VERTRAGSANGELEGENHEITEN
Welche Tarife bieten Sie an?
Bleibt mein Vertrag gültig wenn ich umziehe?
Wenn Sie innerhalb unseres Versorgungsgebietes umziehen, übernehmen Sie Ihren bisherigen Vertrag in die neue Abnahmestelle. Sie erhalten für Ihre alte Abnahmestelle eine Schlussrechnung. Beim Umzug in ein anderes Versorgungsgebiet endet Ihr bisheriger Vertrag und wir unterbreiten Ihnen ein neues Angebot.
Welche Daten benötigt die SWL beim Auszug?
Für eine schnelle Bearbeitung benötigen wir Ihre Kundennummer, Ihre alte und neue Anschrift, das Datum Ihres Auszuges sowie den Zählerstand zum Auszugstermin. Letzteres können Sie am Tag des Auszuges selbstverständlich telefonisch nachreichen. Außerdem sind der Hauseigentümer sowie der Name des Nachmieters – wenn vorhanden – von Interesse.
Welche Daten benötigen die SWL beim Einzug?
Für eine schnelle Bearbeitung benötigen wir Ihren Namen, Ihre neue Anschrift und – falls bereits vorhanden Ihre Kundennummer. Weiterhin sind Ihre Zählernummer sowie der Zählerstand zum Tag des Einzugs wichtig.
Lese ich den Zählerstand beim Umzug selbst ab oder schicken die SWL einen Mitarbeiter raus?
Bei einem Ein- oder Auszug lesen Sie bitte die Zählerstande bei der Schlüsselübergabe ab und teilen uns diesen telefonisch, schriftlich oder persönlich mit.
Was muss ich bei einem Anbieterwechsel beachten?
Wir benötigen neben den persönlichen Angaben, Ihre Zählernummer, den Vorjahresverbrauch und den Namen Ihres derzeitigen Versorgers. Nach Übermittlung der Vertragsunterlagen erledigen wir alles Weitere für Sie.
PREISE UND PRODUKTE
Was beinhaltet der Arbeitspreis und was ist der Grundpreis?
Der Arbeitspreis ist der Preis, den Sie pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) Strom bezahlen. Er setzt sich zusammen aus den Kosten für die Beschaffung, den staatlich regulierten Netznutzungsentgelten sowie den Abgaben und Steuern.
Der Grundpreis ist eine jährliche Pauschale, die unabhängig vom Verbrauch zu entrichten ist. Sie enthält alle Fixkosten wie Messpreis, Aufwendungen für Abrechnung, Stromzählerbereitstellung und -miete und weitere Kosten.
Was ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Die EEG-Umlage wurde eingeführt um die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien zu fördern. Darunter fallen Solar-, Wind- und Wasserkraft, Biomasse und Deponiegas. Durch das Erneuerbaren-Energie-Gesetz können Betreiber von Erzeugungsanlagen aus Erneuerbaren Energien, z. B. Photovoltaik, unter gewissen Voraussetzungen für die Einspeisung ihres Stroms in das Netz einen festen Vergütungssatz erhalten.
Die durch die Vergütung aus dem EEG entstehenden Mehrkosten werden jährlich von den vier großen überregionalen Übertragungsnetzbetreibern ermittelt und auf alle Stromverbräuche umgelegt.
Wie ist die Stromsteuer?
Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die 1999 eingeführt wurde. Sie ist im Stromsteuergesetz geregelt und dient unter anderem zur Stabilisierung der Rentenkassen. Umgangssprachlich wird die Stromsteuer daher auch oft als Ökosteuer bezeichnet.
Was ist eine Konzessionsabgabe?
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, das wir als Energieversorgungsunternehmen an die Gemeinde bezahlen und damit im Gegenzug das Recht erwerben, öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu nutzen. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh.
Was beinhaltet die Offshore-Haftungsumlage?
Mit der Offshore-Haftungsumlage werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Offshore-Haftungsumlage entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Verbraucher weitergegeben.
Was ist eine Umlage für abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV?
Hierbei handelt es sich um eine Umlage zur Vorhaltung von Abschaltleistung nach der „Verordnung zu abschaltbaren Lasten“. Mit der Umlage werden die Anbieter von Abschaltleistung aus abschaltbaren Lasten vergütet, falls der Netzbetreiber diese zum Zweck der Systemstabilisierung abruft. Die Kostenwälzung erfolgt analog zu den Vorgaben des KWK-G. Die Umlage ist bundesweit einheitlich und ist für alle Kunden mit 0,009 ct/kWh im Jahr 2014 gleich hoch.
Wie kann ich Stromfresser im Haushalt aufspüren?
Mit dem kostenfreien Verleih von Energiemessgeräten möchten die SWL ihren Kunden helfen, die „Stromfresser“ zu ermitteln um die eigenen Kosten zu reduzieren.
Gerne reservieren wir für Sie ein Energiemessgerät!
Telefon: 05481–8005 22222
Kann ich Bankverbindungen telefonisch durchgeben?
Die Bankverbindung für die monatlichen Abschläge, Guthabenauszahlung oder Nachzahlung bitten wir Sie uns schriftlich mit Angabe Ihrer Kunden- und Verbrauchsstellennummer und der Adresse mitzuteilen. Hierfür haben wir ein Formular für Sie vorbereitet.
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