Abwehrschirm der Bundesregierung: Gaspreisumlage fällt weg; SWL gibt Vorteil 1:1 an Kunden weiter
Die Bundesregierung hat am 29.09.2022 das Ende der sogenannten Gasumlage verkündet. Lediglich die gesetzliche Gasspeicherumlage (0,06 Ct./KWh) sowie die SLP-Bilanzierungsumlage (0,61 Ct./KWh) kommen zum Tragen und werden entsprechend der vorherigen Ankündigung der SWL ab dem 01.11. den Kunden berechnet. Unterm Strich reduziert sich durch den Wegfall der Gasumlage die monatliche Mehrbelastung für einen Durchschnittshaushalt mit 18.000 KWh Jahresverbrauch im SWL-Versorgungsgebiet auf dann ca. 10 Euro pro Monat (vorher ca. 50 Euro/ Monat).
„Für unsere Kunden ist der Wegfall der Gasumlage eine gute Nachricht. Selbstverständlich geben wir diesen Preisvorteil 1:1 an unsere Kunden weiter. Die einzige Gaspreisanpassung der SWL in 2022 beruht damit weiterhin auf der Weitergabe der neuen bzw. gestiegenen gesetzlichen Umlagen, die nunmehr deutlich geringer ausfallen, als bisher angenommen“, erläutert Ingo Leufke den Schritt der SWL.
Die Umsetzung der ebenfalls durch die Bundesregierung angekündigten Gas -und Strompreisbremse ist derzeit noch unklar. Klarheit herrscht – die Zustimmung des Bundesrates am Freitag vorausgesetzt – mittlerweile aber im Hinblick auf die Senkung der Umsatzsteuer bei Gasrechnungen. Diese soll bis März 2024 gelten. Die SWL wird die Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19 % auf 7% entsprechend bei der Jahresverbrauchsabrechnung 2022 berücksichtigen.
Trotz dieser positiven Nachrichten bleibt aber weiterhin das Gebot der Stunde: Sparen Sie Energie, wo Sie es können.