MÖGLICHST FLEXIBEL
Wir freuen uns, ab dem 01.01.2025 auch in den Gemeinden Hasbergen und Saerbeck als Grundversorger tätig zu sein und damit unser Versorgungsgebiet um diese beiden Kommunen zu erweitern. Als lokaler Anbieter sind wir immer in Ihrer Nähe, unterstützen regionale Vereine und engagieren uns für gemeinnützige Projekte. Lassen Sie uns zusammen die Region stärken.
Häufig gestellte Fragen zur Grundversorgung
Was versteht man unter Grundversorgung?
Die Grundversorgung ist die gesetzlich vorgeschriebene Versorgung von Haushaltskunden (Privatpersonen) und Gewerbekunden mit Strom durch den örtlichen Grundversorger, der in einem bestimmten Netzgebiet die meisten Haushalte beliefert. Das bedeutet, dass jeder Haushalt, der keinen speziellen Energieliefervertrag abgeschlossen hat, automatisch die Grundversorgung erhält.
Rechtsgrundlage: §§ 36, 38 Energiewirtschaftsgesetz, §§ 2 Strom-/Gasgrundversorgungsverordnung
Wann tritt die Grundversorgung ein?
Fallbeispiel 1: Einzug in eine neue Wohnung
Wenn Sie in eine neue Wohnung einziehen und keinen Stromliefervertrag vereinbart haben, kommt ein Grundversorgungsvertrag zustande, sobald Sie das erste Mal den Lichtschalter betätigen oder anderweitig Strom verbrauchen. Dies ist nur der Fall, wenn vorher kein anderer Energieliefervertrag abgeschlossen wurde.
Fallbeispiel 2: Kündigung des bisherigen Vertrags durch den Kunden
Wenn Sie Ihren bisherigen Stromliefervertrag kündigen und weiterhin Strom verbrauchen, kommt ein Grundversorgungsvertrag zustande. Dies gilt sowohl bei einer ordentlichen Kündigung als auch einer Sonderkündigung.
Wie lange ist man in der Grundversorgung?
Die Grundversorgung mit Strom stellt die gesetzlich festgeschriebene Absicherung dar, dass Sie immer mit Strom beliefert werden. Sie bleiben in der Grundversorgung, bis Sie sich bewusst dafür entscheiden, einen neuen Stromliefervertrag abzuschließen.
Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist beträgt lediglich zwei Wochen. Das heißt, Sie können Ihren Grundversorgungsvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, wenn Sie einen anderen Stromliefervertrag wählen möchten.
Wie sind die Preise in der Grundversorgung?
In der folgenden Abbildung sind die aktuellen Preise für einen Haushaltskunden.
ALLGEMEINE TARIFPREISE
Das Entgelt wird berechnet aus einen Grund- und einem Arbeitspreis. Der Arbeitspreis ist der Preis, den Sie pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) Strom bezahlen. Er setzt sich zusammen aus den Kosten für die Beschaffung, den staatlich regulierten Netznutzungsentgelten sowie den Abgaben und Steuern.
Der Grundpreis ist eine jährliche Pauschale, die unabhängig vom Verbrauch zu entrichten ist. Sie enthält alle Fixkosten wie Messpreis, Aufwendungen für Abrechnung, Stromzählerbereitstellung und -miete sowie weitere Kosten.
netto | brutto* | |
---|---|---|
Arbeitspreis | 28,24 Cent/kWh | 33,61 Cent/kWh |
Grundpreis je Zähler | 11,25 Euro/Monat | 13,39 Euro/Monat |
* inkl. 19 % USt.
PREISBLÄTTER ZUM DOWNLOAD
Die Stadtwerke Lengerich GmbH bieten darüber hinaus Strom für Wärmespeicherheizungen und Wärmepumpen im Grundversorgungsgebiet zu folgenden Konditionen an
Hinweis gem. § 2 Abs. 3 Satz 4 StromGVV:
Die staatlich veranlassten Preisbestandteile sind auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber www.netztransparenz.de veröffentlicht.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu allen Produkten. Bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter im Kundencenter, die Sie unter der Telefonnummer 05481 8005-22222 erreichen.
Information über die Stromkennzeichnung 2023 für unsere Kunden gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz
Stadtwerke Lengerich GmbH
An der Mühlenbreede 4
49525 Lengerich
PRIVATKUNDEN
GESCHÄFTSKUNDEN
KONTAKT
UNSER STADTWERK
JOBS
ZENTRALE
STADTWERKE LENGERICH GMBH
AN DER MÜHLENBREEDE 4
49525 LENGERICH
INFO@SWL-UNSER-STADTWERK.DE
SERVICEHOTLINE
KUNDENSERVICE:
05481 8005-22222
STÖRUNGSHOTLINE:
05481 8005-99
UNSERE KUNDENCENTER
LENGERICH, ALTSTADT 18
Mo,Di,Mi,Fr: 09:00-17:00 Uhr
Do: 08:00-19:00 Uhr
LIENEN, HAUPTSTRASSE 32
Do: 09:00– 12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
HAGEN A.T.W., ALTE STRASSE 2
Mo-Do: 08:00–12:30 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Fr: 08:00–12:30 Uhr
BROCHTERBECK, DORFSTRASSE 11
Di: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
HASBERGEN INFO-POINT, OSNABRÜCKER STR. 46
Mo: 14:00 – 17:00 Uhr