Was versteht man unter Grundversorgung?
Die Grundversorgung ist die gesetzlich vorgeschriebene Versorgung von Haushaltskunden (Privatpersonen) und Gewerbekunden mit Strom durch den örtlichen Grundversorger, der in einem bestimmten Netzgebiet die meisten Haushalte beliefert. Das bedeutet, dass jeder Haushalt, der keinen speziellen Energieliefervertrag abgeschlossen hat, automatisch die Grundversorgung erhält.
Rechtsgrundlage: §§ 36, 38 Energiewirtschaftsgesetz, §§ 2 Strom-/Gasgrundversorgungsverordnung
Wann tritt die Grundversorgung ein?
Fallbeispiel 1: Einzug in eine neue Wohnung
Wenn Sie in eine neue Wohnung einziehen und keinen Stromliefervertrag vereinbart haben, kommt ein Grundversorgungsvertrag zustande, sobald Sie das erste Mal den Lichtschalter betätigen oder anderweitig Strom verbrauchen. Dies ist nur der Fall, wenn vorher kein anderer Energieliefervertrag abgeschlossen wurde.
Fallbeispiel 2: Kündigung des bisherigen Vertrags durch den Kunden
Wenn Sie Ihren bisherigen Stromliefervertrag kündigen und weiterhin Strom verbrauchen, kommt ein Grundversorgungsvertrag zustande. Dies gilt sowohl bei einer ordentlichen Kündigung als auch einer Sonderkündigung.
Wie lange ist man in der Grundversorgung?
Die Grundversorgung mit Strom stellt die gesetzlich festgeschriebene Absicherung dar, dass Sie immer mit Strom beliefert werden. Sie bleiben in der Grundversorgung, bis Sie sich bewusst dafür entscheiden, einen neuen Stromliefervertrag abzuschließen.
Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist beträgt lediglich zwei Wochen. Das heißt, Sie können Ihren Grundversorgungsvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, wenn Sie einen anderen Stromliefervertrag wählen möchten.
Wie sind die Preise in der Grundversorgung?
In der folgenden Abbildung sind die aktuellen Preise für einen Haushaltskunden.