PREISBESTANDTEILE STROMPREIS HAUSHALTSKUNDEN
Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen.
1. Den Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des Lieferanten: Dies sind die vom Stromlieferanten grundsätzlich zu beeinflussenden Preisbestandteile.
2. Den regulierten Netzentgelten: Die Kosten für die Netzinfrastruktur werden über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt. Die Regulierungsbehörden von Bund (Bundesnetzagentur) und Ländern stellen sicher, dass die Netzentgelte angemessen und diskriminierungsfrei sind. Von 2006 bis 2011 sind die Netzentgelte aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der Netzregulierung deutlich gesunken. Der zunehmende Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien verursacht in vielen Regionen Deutschlands jedoch einen erheblichen Investitionsbedarf in den Übertragungs- und Verteilnetzen, da neue Regenerativanlagen ans Netz angeschlossen und technisch integriert werden müssen. Dies führt unter anderem dazu, dass seit 2012 in vielen Regionen Deutschlands steigende Netzentgelte zu verzeichnen sind, dennoch liegen die Netzentgelte immer noch deutlich unter dem Niveau von 2006.
3. Den Steuern, Abgaben und Umlagen (EEG-Umlage, Paragraph 19 StromNEV-Umlage, KWK-Aufschlag, Offshore-Haftungsumlage, Umlage für abschaltbare Lasten, Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer):
DURCHSCHNITTLICHER STROMPREIS HAUSHALT 2017
Die Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb und Service betrugen im Jahr 2017 19 Prozent. Die regulierten Netzentgelte lagen hingegen bei 26 Prozent. Den größten Anteil mit 55 Prozent machten Steuern, Abgaben und Umlagen am Gesamtpreis aus.
Zusammensetzung der monatlichen Stromrechnung 2017 in Euro für einen durchschnittlichen Haushalt in Deutschland (Verbrauch: 3.500 kWh/a). *Durchschnittliches Netzentgelt inkl. Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung, kann regional deutlich variieren.
Quelle: BDEW
Information über die Stromkennzeichnung 2019 für unsere Kunden gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz
Stadtwerke Lengerich GmbH
An der Mühlenbreede 4
49525 Lengerich
SWL Vertriebsgesellschaft mbH
An der Mühlenbreede 4
49525 Lengerich
EEG-BELASTUNGSAUSGLEICH
Bericht der Stadtwerke Lengerich GmbH sowie der SWL Vertriebsgesellschaft mbH nach § 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014
Gemäß § 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) verpflichtet, auf Ihren Internetseiten einen Bericht über die Ermittlung der von Ihnen nach § 74 EEG 2014 mitgeteilten Daten zu veröffentlichen und bis Ablauf des Folgejahres vorzuhalten.
In Umsetzung dieser Berichterstattungspflicht geben die Stadtwerke Lengerich GmbH sowie die SWL Vertriebsgesellschaft mbH folgende Berichte ab: