ENERGY SHARING – GEMEINSAM STROM AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN NUTZEN
Was ist Energy Sharing?
Mit Energy Sharing können Betreiber einer Photovoltaik- oder anderen Erneuerbare-Energien-Anlage Strom über das öffentliche Stromnetz mit anderen Verbrauchern teilen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür wurden mit § 42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geschaffen.
Dabei wird der erzeugte Strom nicht nur selbst verbraucht, sondern kann bilanziell auch anderen Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden.
Welche Rolle haben wir als Ihr Netzbetreiber?
Als örtlicher Stromnetzbetreiber sorgen wir dafür, dass die technische und energiewirtschaftliche Abwicklung innerhalb unseres Netzgebietes diskriminierungsfrei möglich ist.
Unsere Aufgaben sind insbesondere:
- Sicherstellung der netzseitigen Voraussetzungen
- Zuordnung der beteiligten Markt- und Messlokationen
- korrekte Bilanzierung der Strommengen
- Umsetzung der gesetzlichen Marktprozesse
Wir sind nicht Vertragspartner eines Energy-Sharing-Projektes und bieten selbst keine Energy-Sharing-Dienstleistungen an.
Wer organisiert das Energy Sharing?
Die Organisation erfolgt durch den Betreiber der Erzeugungsanlage oder einen von ihm beauftragten Dienstleister (z. B. Direktvermarkter oder Energiedienstleister).
Diese übernehmen unter anderem:
- energiewirtschaftliche Abwicklung
- Bilanzkreismanagement
- Marktkommunikation
- Stromlieferung an die Teilnehmer
- Vermarktung eventuell überschüssiger Strommengen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit Energy Sharing umgesetzt werden kann, müssen unter anderem folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Strom stammt aus einer Anlage für erneuerbare Energien oder einem entsprechend genutzten Speicher.
- Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen verfügen über eine viertelstundengenaue Messung (Smart Meter).
- Zwischen Anbieter und Teilnehmern bestehen die erforderlichen Verträge.
- Alle gesetzlichen Vorgaben nach § 42c EnWG werden eingehalten.
- Das Vorhaben wird vor Beginn beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet.
Welche Kosten entstehen?
Auch beim Energy Sharing wird das öffentliche Stromnetz genutzt.
Daher fallen grundsätzlich an:
- Netzentgelte
- gesetzliche Umlagen
- Abgaben
- gegebenenfalls Stromsteuer
- Umsatzsteuer
Welche Kosten von welchem Vertragspartner getragen werden, vereinbaren die Beteiligten untereinander.
Welche Unterlagen benötigen wir?
Vor dem Start eines Energy-Sharing-Projektes benötigen wir unter anderem:
- Angaben zur Erzeugungsanlage
- Marktlokationsnummern
- Angaben zu den teilnehmenden Verbrauchsstellen
- Nachweis der erforderlichen Verträge
- Angaben zum Bilanzkreis und gegebenenfalls zum Direktvermarkter
- Nachweis der viertelstündlichen Messung
Erst wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, kann die netzseitige Umsetzung erfolgen.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann jeder PV-Anlagenbetreiber Energy Sharing nutzen?
Grundsätzlich ja, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Benötige ich ein Intelligentes Messsystem (iMSys)?
Ja. Für alle beteiligten Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen ist eine viertelstundengenaue Messung erforderlich.
Muss ich einen Dienstleister beauftragen?
Nicht gesetzlich zwingend. Da jedoch Bilanzierung und Marktkommunikation sehr komplex sind, wird dies derzeit durch wenige spezialisierte Dienstleister übernommen. Häufig übernimmt dieser auch die Reststrombelieferung, daher sind ggf. die Vertragslaufzeiten mit dem aktuellen Stromlieferanten zu beachten.
Bleibt meine EEG-Einspeisevergütung bestehen?
Welche Auswirkungen dies auf Ihren Einzelfall hat, sollten Sie mit Ihrem Direktvermarkter oder Energiedienstleister klären. In der Regel erfolgt die Vermarktung der Anlage künftig über eine Direktvermarktung.
Berät mich der Netzbetreiber bei der Umsetzung?
Als Netzbetreiber sind wir gesetzlich zur Neutralität verpflichtet und dürfen keine Empfehlung für bestimmte Dienstleister oder Vertragsmodelle geben.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Noch Fragen? Dann nehmen Sie doch gerne Kontakt mit uns auf.
Antragstellung/technische Fragen:
netzantrag@swl-unser-stadtwerk.de
Kaufmännische Fragen:
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