Versorgungssicherheit ist noch gewährleistet
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 23. Juni 2022 die zweite Stufe des Notfallplan Gas ausgerufen, die sogenannte Alarmstufe. Grund hierfür ist, dass Russland die Gasflüsse durch die Pipeline Nord Stream 1 zum damalige Zeitpunkt bereits deutlich reduziert hat und mittlerweile ganz eingestellt hat. Dies hat zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage geführt und das Ausrufen der Alarmstufe erforderlich gemacht.
Die Ausrufung der Alarmstufe hat zunächst keine unmittelbaren Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Versorgungssicherheit ist zwar aktuell kritisch, aber nach wie vor gewährleistet.
Die SWL hat bereits in den letzten Wochen Vorkehrungen für den Fall eines etwaigen Lieferstopps bzw. Liefermengenreduzierungen getroffen. Es wurde ein Krisenstab eingerichtet und die Verantwortlichen der SWL stehen im engen Austausch mit Vertretern von Behörden und Verbänden.
Wir alle sind aufgerufen, Energie einzusparen, damit wir es gemeinsam schaffen, die Gasspeicher für den nächsten Winter ausreichend zu füllen. Die Stadtwerke Lengerich unterstützen daher ausdrücklich die von der Bundesregierung angestoßenen Initiativen zum Energiesparen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlicht täglich einen Lagebericht zur Versorgungslage. Diesen finden Sie hier: Bundesnetzagentur – Aktuelle Lage Gasversorgung
Weitere Information erhalten Sie darüber hinaus auch auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums BMWK – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Informationen zum Abwehrschirm der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat am 29.09.2022 das Ende der sogenannten Gasumlage verkündet. Lediglich die gesetzliche Gasspeicherumlage (0,06 Ct./KWh) sowie die SLP-Bilanzierungsumlage (0,61 Ct./KWh) kommen zum Tragen und werden entsprechend der vorherigen Ankündigung der SWL ab dem 01.11. den Kunden berechnet. Unterm Strich reduziert sich durch den Wegfall der Gasumlage die monatliche Mehrbelastung für einen Durchschnittshaushalt mit 18.000 KWh Jahresverbrauch im SWL-Versorgungsgebiet auf dann ca. 10 Euro pro Monat (vorher ca. 50 Euro/ Monat).
Die Gesetzgebung zur Gas -und Strompreisbremse hat der Bundestag am 15. Dezember 2022 verabschiedet. Wir setzen die gesetzlichen Vorgaben entsprechend um. Ebenso umsetzen werden wir die Senkung der Umsatzsteuer bei Gasrechnungen. Diese soll bis März 2024 gelten. Die SWL wird die Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19 % auf 7% entsprechend bei der Jahresverbrauchsabrechnung 2022 berücksichtigen.
Trotz dieser positiven Nachrichten bleibt aber weiterhin das Gebot der Stunde: Sparen Sie Energie, wo Sie es können.
Im Folgenden haben wir ein paar Fragen und Antworten zusammengestellt. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen aus dem Kundencenter gerne zur Verfügung.
Wie hoch sind die Umlagen?
Unter Berücksichtigung des geminderten Mehrwertsteuersatzes von 7% liegt die Gasspeicherumlage bei 0,06 Ct./KWh und die SLP-Bilanzierungsumlage bei 0,61 Ct./KWh für Haushalte und kleine Firmen. Große Unternehmen zahlen 0,39 Ct./KWh -netto- Bilanzierungsumlage.
Für einen Durchschnittskunden mit einem Verbrauch von 18.000 kWh p.a. bedeutet die Weitergabe der Umlagen einen Mehraufwand von ca. 10 Euro pro Monat.
Muss ich meinen Abschlag jetzt erhöhen?
Nein, das ist aus unserer Sicht aktuell nicht notwendig. Die SWL hat die Gaspreise bedingt durch eine risikoarme Beschaffungsstrategie als eines von sehr wenigen Energieversorgungsunternehmen in diesem Jahr nicht erhöhen müssen. Zusätzlich führt die geminderte Gas-Mehrwertsteuer von 19% auf 7% zu einer weiteren Entlastung, die zumindest in diesem Jahr die umlagenbedingte Erhöhung kompensieren sollte.
Sofern also Ihr Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr nicht gestiegen ist, ist eine Abschlagsanpassung in diesem Jahr nicht notwendig, aber natürlich möglich. Nutzen Sie dafür am besten unser Online-Portal.
Mit der Jahresabrechnung 2022 erhalten Sie dann einen neuen Abschlagsplan für das Jahr 2023.