Solarpark Ladbergen: Erfolgreiche Projektentwicklung und wichtiger Beitrag zur regionalen Energiewende
Der Bau des Solarparks an der A1 in Ladbergen ist inzwischen abgeschlossen. Auf einer umzäunten Fläche von rund 4,7 Hektar wurden insgesamt 7.776 Photovoltaikmodule installiert. Diese erreichen eine Gesamtleistung von 5,5 MWpeak und erzeugen künftig 4,5 Mio.kWh grünen Strom pro Jahr für rechnerisch etwa 1.500 Haushalte. Gleichzeitig werden jährlich rund 4.500 Tonnen CO₂ eingespart.
Der Solarpark Ladbergen ist ein bedeutendes Photovoltaikprojekt in der Region des Münsterlandes und ein Vorzeigeprojekt der interkommunalen Zusammenarbeit. Möglich war dieses durch eine enge Kooperation zwischen dem kommunalen Projektentwickler Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG (TEP) mit dem örtlichen Stadtwerk, den Stadtwerken Lengerich (SWL).
Es handelt sich dabei um den ersten Solarpark, der im Versorgungsgebiet der SWL und in Kooperation der SWL mit dem Stadtwerkeverbund Trianel entstanden ist. Aktuell ist die TEP Eigentümerin des Solarparks; über ihre Beteiligung an Trianel ist die SWL mittelbar auch am Betrieb der Anlage beteiligt.
Die Projektentwicklung verlief dank der konstruktiven Zusammenarbeit aller Beteiligten – insbesondere mit der Gemeinde Ladbergen – äußerst reibungslos. Auch das Genehmigungsverfahren konnte ohne nennenswerte Hürden abgeschlossen werden.
„Mit den Stadtwerken Lengerich haben wir einen Partner an unserer Seite, der uns als Gesellschafter sehr vertraut ist und von dem wir wussten, dass wir dieselben Ziele verfolgen“, erklärt Selina König, zuständige Projektleiterin bei Trianel. „Das ist im Rahmen eines solchen Projekts von unschätzbarem Wert.“
„Die Expertise, die die TEP bei der Projektentwicklung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen mitbringt, hat maßgeblich zum strukturierten und zügigen Projektverlauf beigetragen“, ergänzt Ingo Leufke, Geschäftsführer bei den Stadtwerken Lengerich. „Das Projekt zeigt eindrucksvoll, wie gut kommunale Partnerschaften funktionieren können.“
Eine der zentralen Herausforderungen stellte die Netzanschlusssituation dar. Dank des frühen Projektbeginns 2022 und der günstigen Lage des Solarparks konnte die Anlage an eine bestehende 30-kV-Leitung der SWL angeschlossen werden. Die Inbetriebnahme des Solarparks ist nach Abschluss der Netzanschlussarbeiten voraussichtlich zum Ende des ersten Quartals 2026 Jahres möglich.
Auch ökologische Aspekte wurden bei der Planung und Umsetzung des Projekts berücksichtigt. Der Solarpark ist so konzipiert, dass eine Beweidung – beispielsweise durch Schafe – grundsätzlich möglich ist. In einem ersten Schritt wird eine artenreiche Regiosaatgutmischung eingesät.
Bei der Errichtung des Parks orientierten sich die Projektpartner am sogenannten „Borkener Modell“ (Arbeitshilfe „Naturschutzrechtliche Eingriffsbewertung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Kreis Borken“, Stand März 2023). Dieses Modell definiert klare Vorgaben für eine naturverträgliche und eingriffsneutrale Umsetzung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Entsprechend wurden besonders große Reihenabstände von rund 4,28 bis 4,52 Metern eingehalten und ein Anteil unversiegelter Freifläche von mindestens 50 Prozent innerhalb der umzäunten Fläche sichergestellt.
Neben dem Beitrag zu den eigenen Klimaschutzzielen profitiert die Gemeinde Ladbergen auch finanziell von dem Projekt. Dazu zählen Gewerbesteuereinnahmen sowie Erlöse aus Nutzungsverträgen, etwa für die Stromtrassen. Zusätzlich erhält die Gemeinde gemäß der Regelungen des Erneuerbare Energien-Gesetzes eine Zuwendung in Höhe von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde, was in einem vollen Betriebsjahr der Anlage einer Summe von 10.000 EUR pro Jahr entspricht. Diese Mittel können für gemeindliche Zwecke wie Spielplätze oder Kindergärten eingesetzt werden.
Über den Solarpark Ladbergen hinaus treiben die Projektpartner weitere Vorhaben in der Region voran: Für das Solarprojekt Lengerich entlang der A1 unter den drei bestehenden Windkraftanlagen hat die Stadt Lengerich im Dezember 2025 den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst. Dieser bildet die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines Solarparks auch an diesem Standort.




